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   VG Berlin, 23.09.2013 - 10 L 359.13   

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https://dejure.org/2013,50674
VG Berlin, 23.09.2013 - 10 L 359.13 (https://dejure.org/2013,50674)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.09.2013 - 10 L 359.13 (https://dejure.org/2013,50674)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. September 2013 - 10 L 359.13 (https://dejure.org/2013,50674)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Berlin, 19.06.2013 - 19 L 177.13

    Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels; fehlende Befristungsentscheidung

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2013 - 10 L 359.13
    Soweit die Antragstellerin unter Berufung auf den Beschluss der 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 19. Juni 2013 (VG 19 L 177.13 - juris) geltend macht, ihre für den 19. September 2013 anberaumte (und wegen der Einreichung des Rechtsschutzantrages stornierte) Abschiebung sei rechtlich unzulässig, weil das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten die Sperrwirkung der Abschiebung bisher nicht befristet habe, hat der Antrag ebenfalls keinen Erfolg.

    Das Fehlen der Befristung führt auch nicht dazu, dass der Ausländerbehörde die Durchführung der Abschiebung vorläufig untersagt wird (a.A. VG Berlin, Beschluss vom 19. Juni 2013, a.a.O).

    Nach Auffassung der Kammer folgt daher aus der bisher fehlenden Befristung der Wirkung der (geplanten) Abschiebung nicht, dass diese aus Gründen der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes untersagt werden müsste (a.A. VGH Baden-Württemberg, a.a.O und VG Berlin, 19 L 177.13 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2013 - 10 L 359.13
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt das Fehlen einer gleichzeitigen Befristung der Ausweisung nicht zu deren Rechtswidrigkeit (vgl. Urteil vom 10. Juli 2012 - BVerwG 1 C 19/11 - juris, Rn. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12

    Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers; Anwendbarkeit der

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2013 - 10 L 359.13
    Unabhängig von der Frage, ob die u.a. vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (vgl. Beschluss vom 19.Dezember 2012, 11 S 2303/12 - juris m.w.N.) vertretene Auffassung, wonach § 11 Abs. 1 AufenthG unionsrechtskonform so anzuwenden sei, dass spätestens im Zuge der zwangsweise Aufenthaltsbeendigung vom Amts wegen eine Entscheidung über die Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung ergehen muss, zutrifft, führt die fehlende vorherige Befristung der Wirkungen der (bisher nur geplanten) Abschiebung nicht zu deren Rechtswidrigkeit.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2012 - 11 S 2200/12

    Entscheidung über die Dauer des Einreiseverbots; Vereinbarkeit mit der

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2013 - 10 L 359.13
    Selbst der VGH Baden-Württemberg hat in einem Beschluss vom 9. November 2012 (11 S 2200/12 -, juris) ausgeführt, dass weder aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG noch aus Art. 13 Abs. 1 und 2 RFRL ein vorbehaltloses Rechts auf vorläufigen Aufenthalt zur Durchführung eines Rechtsbehelfsverfahrens in Bezug auf die Entscheidung über die Befristung des Einreiseverbots folge (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2012 - OVG 3 S 98.12 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2012 - 3 S 98.12

    Ausweisung; Abschiebungsandrohung; Befristung; Bestandskraft der

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2013 - 10 L 359.13
    Selbst der VGH Baden-Württemberg hat in einem Beschluss vom 9. November 2012 (11 S 2200/12 -, juris) ausgeführt, dass weder aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG noch aus Art. 13 Abs. 1 und 2 RFRL ein vorbehaltloses Rechts auf vorläufigen Aufenthalt zur Durchführung eines Rechtsbehelfsverfahrens in Bezug auf die Entscheidung über die Befristung des Einreiseverbots folge (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2012 - OVG 3 S 98.12 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 29.10.2015 - 8 K 2231/15

    Abschiebung, Befristungsentscheidung, effektiver Rechtsschutz,

    Verneinend: VG Berlin, Urt. v. 25.6.2015 - 19 K 116.15 -, Rn. 28, 31; wohl ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.12.2012 - 11 S 2303/12, Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.3.2014 - 12 S 113.13 -, Rn. 20; a.A. VG Berlin, Beschl. v. 23.9.2013 - 10 L 359.13 -, Rn. 11 f. (alle juris).

    vgl. auch VG Berlin, Beschl. v. 23.9.2013 - 10 L 359.13 -, Rn. 12 (juris).

  • VG Berlin, 02.10.2013 - 19 L 237.13

    Rechtsfolgen des Fehlens einer Befristungsentscheidung

    Mit Beschluss vom 23. September 2013 - VG 10 L 359.13 - lehnte die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin einen auf die Gewährung vorläufigen Abschiebungsschutzes gerichteten Eilantrag der Mutter des Antragstellers ab.

    Die gegenteilige Ansicht der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschluss vom 23. September 2013 - VG 10 L 359.13 -) vermag die Kammer nach summarischer Prüfung nicht zu teilen.

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